Falls Betriebe nicht alle Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung für eine Berufsausbildung aus fachlichen oder organisatorischen Gründen erfüllen, können sie mit Hilfe einer Verbundausbildung trotzdem ausbilden. Dabei schließen sich Unternehmen zusammen, um gemeinsam auszubilden.
Der so genannte Stammbetrieb schließt den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden ab. Die weiteren Betriebe im Verbund übernehmen vorher festgelegte Ausbildungsabschnitte, so dass alle erforderlichen Lerninhalte abgedeckt werden.
Verbundausbildung
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