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Arbeitszeugnis

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Ein Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses das Recht auf ein Arbeitszeugnis über den Beschäftigungszeitraum. Man unterscheidet zwischen dem

  • einfachen Zeugnis (Angaben zu Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses)
  • qualifizierten Zeugnis (Angaben zu Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses sowie Ausführungen über die Leistung und Führung)

Ein qualifiziertes Zeugnis kann der Arbeitnehmer verlangen, wenn das Beschäftigungsverhältnis eine gewisse Zeit bestanden hat. Auf ein einfaches Zeugnis hat er grundsätzlich Anspruch, welcher mit dem Zugang der Kündigung entsteht. Bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis entsteht der Zeugnisanspruch zu einer angemessenen Zeit vor Vertragsende. Bei der fristlosen Kündigung entsteht der Anspruch sofort.
Das Arbeitszeugnis darf nur die Tatsachen und keine Behauptungen, Annahmen oder Verdachtsmomente beinhalten. Außerdem muss das Zeugnis von Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein, um sein berufliches Fortkommen nicht unnötig zu erschweren. Aus dieser Vorgabe hat sich in der Praxis die so genannte Zeugnissprache (Zeugniscodes) entwickelt.

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