Viele Unternehmen tun sich noch schwer mit dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz. Rund zwei Drittel (64 Prozent) sehen sich als Nachzügler bei KI, rund jedes fünfte (22 Prozent) glaubt sogar, den Anschluss verpasst zu haben. Nur jedes zehnte Unternehmen (10 Prozent) sieht sich dagegen als KI-Vorreiter. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland. „Auch wer sich noch gar nicht mit KI beschäftigt hat, sollte den Kopf nicht in den Sand stecken. Bei KI ist alles in Bewegung und es geht vor allem darum, den Einstieg zu finden“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst. „Viele Unternehmen sehen sich allerdings mit rechtlichen Unsicherheiten konfrontiert, etwa was Fragen des Datenschutzes oder der Umsetzung des AI Acts angeht. Wir brauchen auch von der Politik einen Perspektivwechsel: Weniger Regulierung und mehr Innovation.“
Die Umsetzung des europäischen AI Acts stellt aktuell viele Unternehmen gerade mit Blick auf den Einsatz von generativer KI vor große Herausforderung. Bitkom hat deshalb jetzt eine völlig überarbeitete Fassung des Leitfadens „Generative KI im Unternehmen“ aus dem vergangenen Jahr veröffentlicht. Auf mehr als 100 Seiten werden wesentliche rechtliche Fragen beim Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz in Unternehmen beantwortet. Auch der inzwischen in Kraft getretene AI Act wird umfassend berücksichtigt. Unternehmen bekommen praxisnahe Hilfestellungen, von wichtigen Überlegungen im Vorfeld des KI-Einsatzes über Datenschutz-Fragen bis hin zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen von KI. Insbesondere die umfangreiche Checkliste zur Beschaffung von KI-Systemen sowie die Kapitel zur IT-Sicherheit und zu Schutzrechten in Zusammenhang mit KI wurden grundlegend überarbeitet. Dabei geht es insbesondere um Urheber-, Geschäftsgeheimnis- und Markenschutzrecht. Abgerundet wird der Leitfaden durch ein neues Kapitel zu ethischen Fragen rund um Künstliche Intelligenz.